Voraussetzungen

Die Oberaufsicht über das Ballonfahren hat das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL). Es hat die Ausbildung an registrierte Ballonfahrschulen delegiert, dazu gehört auch die Ballongruppe Bern. Das Mindestalter für die erste Solofahrt beträgt 14 Jahre, für die praktische Prüfung 16 Jahre. Ein guter Gesundheitszustand und Leumund sind Voraussetzung (keine Vorstrafen).